Unsere Leistungen für Sie :
+ Haftpflicht - und Kaskogutachten:
- Reparaturkostenermittlung
- Wertminderung
- Reparaturdauer
- Wiederbeschafungsdauer
- Restwertermittlung
- Wiederbeschafungswert
+ Kostenvoranschlag
+ Reparaturbestätigung
+ Lackgutachten
+ Nachbesichtigung
+Schadenkalkulation nach dem Audatex-Sytem oder DAT-Sytem
+Flexible Absprache der Begutachtungstermine
+schnelle Auftragsabwicklung
Die Besichtigung des Schadens erfolgt auf Ihren Wunsch - bei Ihnen vor Ort oder am Standort des Fahrzeuges.
Wir legen den optimalsten und schnellsten Reparaturweg fest.
Die Reparaturdauer und die Reparaturkosten werden von uns ermittelt -
ggf. auch die Wertminderung, der Wiederbeschafungswert, die Wiederbeschafungsdauer und der Restwert.
Wussten Sie schon...?
Wie soll man sich nach dem Unfall verhalten?
- Verständigen Sie ggf. die Polizei.
- Notieren Sie sich alle wichtigen Punkte zum Unfall noch vor Ort .
z.B. Unfallhergang (wie kam es zu diesem Unfall - beschreiben sie es ganz kurz), Datum, Uhrzeit, Informationen zum Unfallgegner ( Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges)
- Erstellen Sie ggf. selbst eigene Fotos, bevor Sie die Fahrzeuge vom Unfallort entfernen.
- Suchen Sie ggf. Zeugen ( Name und Anschrift )
- Beauftragen Sie ggf. einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens .
- Beauftragen Sie einen unabhängigen, qualifizierten Kfz-Sachverständiger !
Warum ein Gutachten ?, warum ein Sachverständiger ?
Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten.
Ein Gutachten über Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall dient der Beweissicherung, der Klärung der Sachverhalte und der Hilfe bei der Schadenregulierung für beide Parteien. Ein unabhängiges Gutachten dient auch der Sicherung der Ansprüche des Geschädigten.
Wer bezahlt das Gutachten in einem Haftpflichtfall?
Grundsätzlich trägt die Kosten der Instandsetzung des entstandenen Schadens beim Unfall an Ihrem Fahrzeug und die Kosten des Sachverständigen ( auch das Gutachten) bei einem Haftpflichtschaden ( Schaden den Sie nicht selbst verschuldet haben ), der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung. Die Kosten eines Gutachtens sind ein Bestandteil des Schadens .
Ausnahme: Bei Unfallschäden die für einen Laien ersichtlich unter 700 Euro liegen spricht man von Bagatellschaden (BGH AZ: VI ZR 365/03) .Hier kann der Einsatz eines Kfz-Sachverständiger entbehrlich sein - In diesem Fall zahlt die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht - Rücksprache mit der Versicherung ist notwendig.
Wer bezahlt das Gutachten bei Kaskoschäden?
Bei Kaskoschäden wird in der Regel die Versicherung selbst einen eigenen Sachverständigen beauftragen.